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Wochengeldbezieherin

die,

Mutterschaftsgeldbezieherin


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: Amtssprache
Erstellt von: Dekubitus
Erstellt am: 16.10.2018
Region: Wien 18, Währing (Wien)
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 2 2

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Kommentare (6)


Mit Ende des Wochengeldbezuges erhalten Sie automatisch eine Bezugsbestätigung mit der Post. Sie dient zur Vorlage bei Ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber. .... Auf Grund der Datenschutzbestimmungen dürfen wir die Bestätigung nur Ihnen als Wochengeldbezieherin aushändigen.
source: NÖGKK
source: Babyforum.at

Da im neuen Jahr recht häufig seitens der Wochengeldbezieherin keine weiteren Einkünfte bezogen werden, kann das Wochengeld, welches noch für eine bestimmte Zeit im Dezember des alten Jahres gedacht ist, aber erst im neuen Jahr zufließt, häufig das "Zünglein" an der Waage bilden, ob dem Partner ein Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht oder nicht zusteht.
source: Akademie für Recht und Steuern

Dekubitus 16.10.2018


Geschafft! Ein wahrhaft großer Schritt der Evolution!
„Bezieher, Bezieherin A D, der bzw. die, ... Person, die regelmäßig Geld .... erhält“ steht im Variantenwörterbuch (S. 112f.) und dann kommen die Beispiele männlicher und weiblicher Personen von Ausgleichszulagenbezieher(in) und Familienbeihilfenbezieher(in) bis Pensionsbezieher(in) und Stipendienbezieher(in),
doch dann die österreichische Sensation:
Wochengeldbezieher(in)
source: Amann, Variantenwörterbuch
- mit A für Austria. Jawoll!
In Österreich sind es also nicht nur die Frauen, die wie im Rest der Welt die Kinder kriegen und anstelle ihres Arbeitslohns ein Wochengeld beziehen, offenbar gibt es auch Männer im Wochenbett mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Wöchnerinnen und Wöchner sozusagen (und nicht jene „Wöchner“, die früher 7-Tages-Dienste verrichteten).
Pernhard 31.10.2018


Unbekannt und Minus? Stört da einen "Bewerter" die weibliche Form des Eintrags?
Mit der grammatisch männlichen Form seien Frauen "selbstverständlich mitgemeint", wird von den Verteidigern des sogenannten "generischen Maskulinums" in der derzeitigen Auseinandersetzung über sprachliche Genderisierung erklärt. Mitgemeint - auch bei den Wochengeldbeziehern MITgemeint? Ja dann:
Künftig werden Wochengeldbezieher für den Zeitraum der Bezugsdauer vom Sozialversicherungsbeitrag befreit.
source: Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Vorsicht Wochengeldbezieher: Bei Bezug eines Pflegekarenzgeldes ruht der Anspruch auf Kranken- und Wochengeld. Die Zeiten einer Pflegekarenz sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld jedoch nicht zu berücksichtigen
source: ÖAAB Oberösterreich

FRAGE: Sind in Österreich weibliche und männliche Wochengeldbezieher tatsächlich völlig gleichberechtigt?
Lupina 14.11.2018


Wenn hier jedes "Unbekannt und Minus? Stört da einen Bewerter .....? diskutiert werden soll, dann hast noch jede Menge Arbeit vor dir Lupina.

Meinungen sind eben wie die Menschen verschieden, oder nicht ?

Bei meinen einträgen nehm ich jede Bewertung an, fertig!
user292410336 14.11.2018


Nicht so einfach mit einem "Mitgemeint" macht man sich’s bei der Oberösterr. Landesregierung, Abt Bildungskonto, wo man offenbar meint, falls es auch beim Wochengeldbezug männliche und weibliche Personen gibt, sollten sie wie andere Angehörige beider Geschlechter jeweils ausdrücklich genannt und gefördert werden können:
Arbeitnehmer/-innen, Kinderbetreuungsgeldbezieher/-innen, Personen in Elternkarenz und Wochengeldbezieher/-innen, Wiedereinsteiger/-innen nach der Kinderkarenz, Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, freie Dienstnehmer/-innen, selbstständige Betriebsführer/-innen u.v.m. mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich
source: Bauakademie.at

Anmerkung für noch Unaufgeklärte:
"Wochengeld" erhält nur eine Mutter ("in den Wochen", "im Wochenbett") , daher auch der bundesdeutsche Begriff "Mutterschaftsgeld".
Männliche Mütter aber sind zur Zeit noch Fake News!
Lupina 15.11.2018


Wiedergutmachung aus Oberösterreich zur skurrilen Alternative "Wochengeldbezieher/innen" (s. vorheriger Kommentar) :
In einem Antragsformular
„OÖ. BILDUNGSKONTO - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln“
an das Amt der Oö. Landesregierung Direktion Bildung und Gesellschaft
wird sehr wohl darauf geachtet, dass es zwar Personen zweier Geschlechter in diversen Positionen gibt, dass aber das Wochengeld nur einer Wochengeldbezieherin zukommt:
Angaben zur Beschäftigung:
Ich bin
• arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet seit ....
• Arbeitslosengeldbezieher/in seit ...
• Kinderbetreuungsgeldbezieher/in
• in Bildungskarenz • im Notstand • in Karenz • Wochengeldbezieherin
von – bis
source: Land Oberösterreich

Pernhard 16.11.2018





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