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A͟usweisung



Beibringung eines Nachweises


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: amtssprachlich,veraltet
Kategorie: Amts- und Juristensprache Veraltet, Historisch
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 20.11.2017
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
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Kommentare (1)


Aufgrund des evtl. als sonderbar empfundenen Eintrags Testamentsausweisung: Eine derartige "Ausweisung" als Nachweis war im Österreich des 19. Jh. ein gängiger amtssprachlicher Begriff:
Von der Ausweisung des Bezuges, Ursprungs und der Verzollung der Waaren [...]
die ihnen zur Ausweisung auf der Reise dienenden Papiere [...]
die Ausweisung des inländischen Urprungs
source: Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung von Österreich-Ungarn (1835)
Die Bestimmungen über die Zeiträume, während welcher die zur Ausweisung des Bezuges, Ursprunges oder der Verzollung ausgestellten Urkunden zum Behufe dieser Ausweisung angewendet werden können, sind auf Urkunden, die vor dem 1. April 1836 ausgestellt worden sind, nur insofern anzuwenden, als 1.) die in der beyliegenden Vorschrift enthaltenen Bestimmungen für denjenigen, dem die Urkunden zur Ausweisung zu dienen haben, günstiger als die bisher hierüber bestehenden Vorschriften sind, oder als 2.).....
source: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (1836)

Gemeindeutsch? Aus einer Berliner Doktorarbeit:
Wenn die Bestimmung der Idee gelingt, hat man deutlich sichtbar den Maßstab vor Augen, an dem die Ausweisung einer der im Dissens umstrittenen ethischen Behauptungen möglich ist.
source: Peter Stemmer, Platons Dialektik (1992)

Etwas anderes, nämlich die Ausweisung als Angabe, Auflistung, ist natürlich fachsprachlich weiterhin lebendig ("Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten" oder "Wurde die Breitbandverfügbarkeit bisher schon bei der Ausweisung von Gewerbegebieten berücksichtigt?")
Koschutnig 20.11.2017





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